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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13 AB (KA)   

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https://dejure.org/2014,104000
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13 AB (KA) (https://dejure.org/2014,104000)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.05.2014 - L 3 SF 7/13 AB (KA) (https://dejure.org/2014,104000)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - L 3 SF 7/13 AB (KA) (https://dejure.org/2014,104000)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 38/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13
    Das Gesuch des Klägers im Beschwerdeverfahren L 3 KA 38/13 B, die Richter C. und Dr. D. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.

    Das gegen die Richter C. und Dr. D. gerichtete Ablehnungsgesuch des Klägers im Beschwerdeverfahren (L 3 KA 38/13 B) vom 16. Oktober 2013 ist zulässig, aber unbegründet.

  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13
    Subjektive, bei objektiver Betrachtung nicht als vernünftig zu wertende Bedenken sind hingegen unerheblich (vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 60 Nr. 1; Senatsbeschlüsse vom 26. Juni und 27. September 2001 - L 3 B 133/01 KA und L 3 B 262/01 KA).
  • LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 3 B 133/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13
    Subjektive, bei objektiver Betrachtung nicht als vernünftig zu wertende Bedenken sind hingegen unerheblich (vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 60 Nr. 1; Senatsbeschlüsse vom 26. Juni und 27. September 2001 - L 3 B 133/01 KA und L 3 B 262/01 KA).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2010 - L 3 KA 57/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 7/13
    Soweit der Kläger sich zur Begründung der Befangenheit der Richter C. und Dr. D. im Beschwerdeverfahren auf deren Beteiligung an einem vorausgehenden Beschwerdeverfahren (L 3 KA 57/09 B ER) bezieht, ergibt sich aus diesem Vortrag weder ein Ausschließungsgrund noch die Besorgnis der Befangenheit.
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